Krankenfahrten
Was sind Krankenfahrten?
Krankenfahrten bei Arbeits-, Wege- oder Schulunfällen
Benötigen Sie eine Krankenfahrt aufgrund eines Arbeits-, Wege- oder Schulunfalls, sind wir – die Fahrservice Saar – Ihr zuverlässiger Partner.
Wir rechnen diese Fahrten direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab, sodass Ihnen in der Regel keine Kosten entstehen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für eine Krankenbeförderung, auf der der Vermerk „Arbeitsunfall“ oder „Schulunfall“ enthalten ist.
Tipp: Die Verordnung einer Krankenbeförderung erhalten Sie direkt von Ihrem behandelnden Arzt.
Übrigens:
In vielen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Fahrten mit dem Taxi oder einem Fahrdienst. Wir kümmern uns um die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse – für Sie bedeutet das:
– weniger Aufwand, weniger Stress!
Wir führen folgende Krankenfahrten für Sie durch:
(vorausgesetzt, während der Fahrt ist keine medizinische Versorgung erforderlich)
Krankenhausaufnahme oder -entlassung
Ambulante Behandlungen
Dialysefahrten
Fahrten zur Strahlentherapie
Fahrten zur Chemotherapie, insbesondere:
Parenterale onkologische Chemotherapie
Parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie
Fahrten zu Reha-Maßnahmen oder Kuren
Für Privatversicherte
Als privat versicherte Person rechnen Sie Krankenfahrten in der Regel direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Hierfür benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung sowie eine Quittung bzw. Rechnung von uns über den Fahrpreis.
Wenn Sie regelmäßig oder häufig Fahrten in Anspruch nehmen, bieten wir Ihnen gerne eine Sammelrechnung an – bequem, übersichtlich und einfach zu begleichen.
